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01.03.22

CBD kein Betäubungsmittel, Erleichterung auch in der Schweiz

 
 19. November 2020. Wir lesen gerade die aktuelle Presse-Mitteilung des Europäischen Gerichtshof.
Seit Sommer 2020 sind wir alle gespannt, ob die EU-Kommission ihren Worten Taten folgen lässt und CBD als Betäubungsmittel einstuft. Wie es aussieht, kommt es dazu erstmal nicht: Nun können auch wir in der Schweiz erstmal aufatmen. Der Europäische Gerichtshof schreibt in seiner heutigen Pressemitteilung Nr. 141/20

„Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird.“

Was hat zum Vorstoss des Europäischen Gerichtshofes geführt, sich Pro CBD auszudrücken?
Im Mittelpunkt der Presse-Mitteilung und des damit verbundenen Urteils des EuGH steht ein Fall aus Frankreich. Gegen die Geschäftsführer eines Unternehmens zum Vertrieb von CBD-Kartuschen (E-Zigarette / E-Liquid) aus tschechicher Herstellung wurde von den Französischen Behörden ein Verfahren eingeleitet. Das Strafgericht Marseille verurteilte die beiden Männer zu 18 bzw. 15 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Zudem 10.000 € Geldstrafe für beide.

Doch der EuGH ist sich einig: Die beiden Männer haben nicht falsch gehandelt.
Den beiden CBD-Unternehmern wurde vorgeworfen, mit einem illegalen Produkt gehandelt zu haben. Denn laut Strafgericht Marseille seien nur Fasern und Samen der Hanf-Pflanze zur Weiterverarbeitung zu verkehrsfähigen Produkten zugelassen. Die Angeklagten legten beim Berufungsgericht Aix-en-Provence Berufung ein und dieses wendete sich mit folgender Frage an den Europäischen Gerichtshof:
„Ist die Vermarktung eines in einem anderen EU-Mitgliedsland legal hergestellten CBD-Produktes aus der gesamten Pflanze in einem EU-Land illegal, wo wie in Frankreich jene CBD-Produkte nur aus Fasern und Samen hergestellt werden darf?“

Der EuGH entschied, dass der Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU einer solchen nationalen Regelung entgegensteht. Somit ist der Verkauf von CBD-Produkten auch dann legal, wenn die Herstellung desselben Produktes im Verkaufsland durch strengere, nationale Gesetzgebung illegal wäre. Der EuGH führt weiterhin aus, dass die Bestimmungen des freien Warenverkehrs beim Handel mit CBD-Produkten Anwendung finden. Denn nur Personen, die Suchtstoffe und Drogen vermarkten, fallen aus den Bestimmungen des freien Warenverkehrs heraus.

CBD kann laut EuGH auf nationaler Ebene nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden
Der Europäische Gerichtshof führt ausführlich aus, dass CBD nicht unter die Single Convention der Vereinten Nationen über Psychotrope Stoffe und Suchtstoffe fällt. Das sei jene maßgebliche Auflistung von Stoffen, die vom freien Warenverkehr innerhalb der EU ausgeschlossen sind. Weiterhin wird erläutert, dass CBD in der Liste verbotener psychotroper Substanzen nicht auftauche, jedoch in der Liste der Suchtstoffe unter „Cannabis-Extrakt“ zu finden sei. Die Einteilung von CBD als Betäubungsmittel unter dieser Subkategorie verstoße gegen das Ziel der Gesetzgebung, „‘die Gesundheit und das Wohl der Menschheit‘ zu schützen“. Der EuGH führt weiterhin aus, dass CBD zum momentanen Kenntnis-Stand „keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit“ hat „Ein nationales CBD-Verkaufs-Verbot sei eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme […]“ Somit macht der Europäische Gerichtshof deutlich, dass CBD nicht so einfach aus einem nationalen Produkt-Sortiment verbannt werden darf. Eine nationale Ausnahme-Regelung kann lediglich über Art. 36 AEUV begründet werden. Dabei kann zum Beispiel der Schutz der nationalen Gesundheit ein stichhaltiger Grund sein. Jedoch weist der EuGH darauf hin, dass die französische Ausnahmeregelung lediglich natürliches CBD verbiete, nicht jedoch synthetisches CBD. WENN also CBD gesundheitsgefährdend sei, würden die Konsumenten und Produzenten auf synthetisches CBD ausweichen können. Somit würde das Ziel der Volksgesundheit mit den bestehenden französischen Gesetzen bezüglich Hanf nicht besser erfüllt sein, also ohne das Verbot von CBD-Produkten hergestellt aus der ganzen Pflanze.


Der EuGH kritisiert das französische Vorgehen bei der Gefahren-Einschätzung von CBD
Das nationale Gericht hat jedoch die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zu würdigen, um sich zu vergewissern, dass die geltend gemachte tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen Erwägungen beruht. Ein Vermarktungsverbot für CBD, das im Übrigen das restriktivste Hemmnis für den Handel mit in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und vermarkteten Produkten darstellt, kann nämlich nur erlassen werden, wenn diese Gefahr als hinreichend nachgewiesen anzusehen ist.

Die EU schiebt also allen fadenscheinigen Begründungen vieler nationaler CBD-Verbote einen vorläufigen Riegel vor. Wir sind gespannt, ob CBD in Zukunft durch Studien als schädlich eingestuft wird, oder ob das heute verkündete Urteil die gesamte Branche befreit. Nicht vergessen sind all die Razzien in CBD-Deutschland über die letzten Monate und Jahre. Wir sind gespannt, ob die Gerechtigkeit siegt und sich auch in Deutschland langsam Klarheit bezüglich des Handels mit CBD herrscht. Wir bleiben für euch an den Geschehnissen dran.

Auch die Schweizer CBD-Branche profitiert enorm von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
Endlich herrscht nach einem halben Jahr wieder Rechts-Sicherheit im Umgang und Verkauf von CBD-Produkten auf EU-Ebene. Jetzt kann wieder aufgeatmet werden, denn wie es aussieht, legt diese Entscheidung die Grundlage für einen sinnvoll regulierten CBD-Markt in Europa, wovon die Schweiz als einer der größten Produzenten weiterhin stark profitieren wird.